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Die Warnfackel (engl.: Road Flare)


In einem Patent von 1958 werden Warnfackeln sehr treffend beschrieben:

"Warnfackel, insbesondere für Autofahrer"

Sauer Signalfackel 600Jeder Autofahrer ist verpflichtet, bei Unfällen usw. seinen Wagen in der Dunkelheit abzusichern. Es gibt dafür bereits allerhand Mittel, wie aufzustellende Leuchtschilder, Warnleuchten aller Art und dergleichen. Alle bisherigen Mittel sind aber entweder unvollkommen oder verhältnismäßig umständlich handzuhaben; auch nehmen sie beim Mitführen im Wagen einen gewissen Platz weg, so daß sie meist im Kofferraum aufbewahrt werden, wodurch aber ihre Verwendung im Ernstfall eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Dies wiederum ist aber unerwünscht und kann zu Unfällen führen, denn wenn ein beispielsweise unbeleuchteter Wagen bei Dunkelheit auf der Autobahn stehen bleiben muß, ist es notwendig, diesen sofort wegen der nachfolgenden Fahrzeuge kenntlich zu machen.
Als einfachstes Sicherungsmittel werden oft auch einfache Fackeln verwendet, die man in bekannter Weise abbrennt und dann in einem gewissen Abstand vom Wagen hochhält, oder auch auf die Straße wirft. Nun ist aber das Anzünden solcher Fackeln nicht ganz einfach, d.h. man braucht in der Regel einige Streichhölzer dazu und auch dann entwickelt sich die Flamme der Fackel am Anfang verhältnismäßig langsam. Es dauert also auch hier viel zu lange, ehe nachfolgende Wagen auf das Warnzeichen aufmerksam werden... [Zitat Ende]

Häufig waren früher auch Petroleum- bzw. Diesel-Warnfackeln in den Kraftfahrzeugen zu finden. Diese bestanden aus einem Blechbehälter mit Docht, wurden mit einer brennbaren Flüssigkeit befüllt und zum Gebrauch auf die Fahrbahn gestellt und entzündet. Teilweise sind diese Warnfackeln noch immer auf Straßenbaustellen in Italien oder Osteuropa aufgrund ihres günstigen Preises zu finden.

Eine besondere Art der Warnfackel stellt die pyrotechnische Variante dar. Meist erzeugt sie eine intensiv rote Flamme und hat eine Brenndauer von bis zu 20 Minuten. Sie besteht meist aus einer Mischung aus Strontiumnitrat (Oxidationsmittel und gleichzeitig flammfärbender Stoff), Schwefel, Harzpulver und Holzmehl (Brennstoff). Dieses Gemenge wird in eine dünnwandige Papphülse von etwa 25 mm (= ein Zoll) Durchmesser locker gestopft und nicht verpresst. Zur Zündung befindet sich am oberen Ende eine abnehmbare Kappe, unter welcher sich ein Reibkopf, ähnlich einem Zündholz, befindet. Mit der in der Kappe integrierten Reibfläche streicht man nun über den Zündkopf und entzündet so ohne weitere Hilfsmittel die Warnfackel. Damit die beim Abbrand entstehende Schlacke leichter Abtropfen kann, stellt man die Fackeln leicht geneigt in ein Aufstellkreuz aus Pappe oder steckt sie mit einem am unteren Ende der Fackel befestigten Nagel in den Boden. Eine sogenannte Magnesiumfackel oder Starklichtfackel enthält zusätzlich Magnesiumpulver, durch welches die Lichtausbeute beim Abbrand stark erhöht wird. Um den pyrotechnischen Satz vor Feuchtigkeit zu schützen, wird als Ummantelung meist eine Zink- oder Aluminiumhülse verwendet. Die Brenndauer ist zwar etwas kürzer, aber die Umgebung kann mit einer Magnesiumfackel taghell ausgeleuchtet werden.

Auch heute noch werden diese Warnfackeln in Deutschland bei der Kunst-Feuerwerk-Fabrik Fritz Sauer in Gersthofen bei Augsburg gefertigt und finden bei der Feuerwehr, Polizei, Straßenmeisterei oder dem THW Anwendung.

Warnfackeln und Fußball-Fans

Der Besitz bzw. das Mitführen von Rauchpulver und bengalischen Fackeln von sogenannten "Fans" führt dazu, dass gegen diese Person ein bundesweit gültiges Stadionverbot verhängt werden muss. Wer in einem Zuschauerbereich eine Fackel oder Rauchpulver entzündet, muss neben der Strafanzeige (Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz) auch mit einer Anzeige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung rechnen. Der Rauch von Rauchpulver und bengalischen Signal-Flammen ist gesundheitsschädlich und kann Atemwegsprobleme verursachen, die einen Asthmaanfall zur Folge haben können. Durch das Einatmen des Rauches können auch Bereiche der Lunge verätzt werden. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse T1 dürfen nur für technische Zwecke verwendet werden, für welche sie vom Hersteller vorgesehen und zugelassen sind. Der Handel über eBay ist ebenfalls verboten, da die Abgabe in Deutschland nur an Personen über 18 Jahre erfolgen darf und auch entsprechend vom Verkäufer kontrolliert werden muss.

Bengalfackeln, bzw. pyrotechnische Gegenstände allgemein ohne BAM-Zulassung (z.B. Tifo Bengalfackeln) sind in Deutschland generell verboten. Sie fallen dann in Klasse IV, so dass bereits der unberechtigte Besitz gegen das SprengG verstößt und somit eine Straftat darstellt.


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